Bad-Technik Meisterfachbetrieb GmbH
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Allgemeine Geschäfsbedingungen                                                                                                                                                                                                           Seite 1/2

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2019)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen   Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind Grundlage aller Angebote,   Vereinbarungen und Lieferungen von bzw. mit uns. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung   auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem   Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

Diese AGB gelten   ausschließlich. Abweichende, entgegenstehenden oder ergänzende Allgemeine   Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit wir   ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis   gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB   der Kundenlieferung vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall getroffene,   individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor   den AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher   Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche   Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem Kunden uns   gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen oder Mangelanzeigen), bedürfen   zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind   freibleibend und unverbindlich.

2. Unsere Vertragsannahme muss schriftlich oder   durch Durchführung des Auftrages bzw. Lieferung der Ware erfolgen.

§ 3    Lieferfrist und Lieferverzug

1. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich   nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine 2. Mahnung   durch den Kunden erforderlich. Bestimmte Termine sind nur verbindlich, soweit   sie schriftlich von uns bestätigt sind.

§ 4    Beschaffenheitsvereinbarung

1. Kein Mangel ist die Sichtbarkeit von   vorgenommenen punktuellen Schlagschaden-Reparaturen auf eine Entfernung von   weniger als 1,5 m.

2. Keinen Mangel stellen auch kleine   Staubeinschlüsse, die im Zusammenhang mit Turbulenzen beim Auftragen der   Beschichtung entstehen.

§ 5    Gewährleistung

1. Wir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den   geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes  oder Zusätzliches geregelt ist.

2. Etwaige von uns gegebene Garantien für bestimmte   Artikel treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne des   vorstehenden Absatz 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben   sich aus den Garantiebedingungen.

Haftung

1. Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen   vertraglicher und außervertraglicher Haftung für Vorsatz und grobe   Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz   oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Absatz   3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren   Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst   ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen   (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des   vorhersehbaren und typischen Schadens.

3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des   Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nach dem   Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und   -ausschlüssen unberührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum   Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher   Gerichtsstand unser Geschäftssitz, wobei wir berechtigt bleiben, am   Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 

Pflegeanleitung

Benutzung der neu Kunststoff beschichteten Oberflächen

Neu beschichtete Oberflächen können in der Regel sofort wieder benutzt   werden. Wurde eine neue Silikonfuge verlegt, darf diese in den ersten 24   Stunden nicht berührt werden.

Reinigung der neuen Silikonfuge

Bitte nehmen Sie die Reinigung der Wanne im Bereich der Silikonfuge erst nach 48 Stunden vor, damit die Silikonfuge nicht beschädigt wird.

Reinigung der neu beschichteten Oberflächen, und Fliesenbelägen

Für eine schonende Reinigung empfehlen wir Ihnen ein flüssiges,   säurefreies Spülmittel (z. B. Ihr normales Abwaschmittel). Verwenden Sie auf   keinen Fall sandhaltige Scheuermittel. Für Kalkansätze und zur gründlichen   Monatsreinigung haben wir den speziellen Sanitärreiniger,  der weder Acryl, noch unsere Beschichtung   angreift, aber trotzdem Kalkansätze wirkungsvoll entfernt. Der Reiniger  eignet sich auch vorzüglich für   Wasserhähne,  Fliesen und Chromstahl, da die Oberfläche wasserabstoßend wird und so einen neuen Kalkansatz   verhindert. Bei Verwendung von nicht geeigneten Reinigungsmitteln können wir   keine Gewährleistung übernehmen.

Badezusätze

Es ist selten, aber möglich, dass sehr starke Kosmetik– und  Medizinalfarben die beschichtete Oberfläche verfärben können. Falls Sie   Badezusätze verwenden, testen Sie Ihren Badezusatz an einer unauffälligen   Stelle. Verfärbungen sind durch die Garantie nicht abgedeckt.

Seifenlaugen und stehendes Wasser

Seifen- und Waschmittellaugenreste sind nach der Nutzung der Wanne mit   klarem Wasser restlos zu entfernen auch Stehendes Wasser ist nach dem   Wannengebrauch zu entfernen, Schäden an der Beschichtung die durch Laugen und   oder stehendes Wasser entstehen sind durch die Garantie nicht abgedeckt.

Tropfende Wasserhähne

Die meisten Schäden an Sanitäreinrichtungen richtet das Wasser selbst   an. Gemäß dem Sprichwort „Steter Tropfen höhlt den Stein“ können Wasser und   die darin gelösten Mineralien große Zerstörungen anrichten. Dulden Sie   deshalb keine tropfenden Wasserhähne, lassen diese sofort durch Ihren   Sanitärfachmann reparieren oder auswechseln. Schäden durch tropfende   Wasserhähne sind von der Garantie ausgeschlossen.

Badematten

Badematten oder eingeklebte Plastikblumen schaden jeder Badewanne.   Falls Sie eine Badematte benutzen, nehmen Sie sie nach dem Baden wieder aus   der Wanne. Falls Sie es wünschen, können wir Ihnen einen unsichtbaren,   rutschhemmenden Belag montieren. Schäden, die durch ständig liegen gebliebene   Badematten entstehen, sind durch die Garantie nicht abgedeckt.

Abklebearbeiten an beschichteten Sanitäroberflächen und Fliesenwänden

In den ersten 4 Wochen  nach der   Beschichtung oder Verspachtelung  sollten keine Abklebearbeiten an den neuen   Oberflächen durchgeführt werden (z. B. bei Malerarbeiten). Bitte beachten   Sie, dass nicht zu stark klebendes Abklebeband benutzt wird. Schäden, die   durch abgezogenes Klebeband entstehen, sind nicht durch die Garantie   abgedeckt.

Reinigung der neu aufgefrischten Fliesenfugen

Nach der Fliesenneuverfugung sollte in den ersten 4 Wochen die  Reinigung nur mit einem feuchten Tuch und ohne Reinigungsmittel durchgeführt   werden. In dieser Zeit keinen direkten Wasserstrahl auf die neu verfugte   Fläche richten. Neu verfugte Böden von Brausenischen dürfen erst nach 4 Tagen  benutzt werden. 

Reinigung und Pflege der fugenlosen, mineralischen  Zementoberflächen

Wir gratulieren Ihnen zu Ihren neuen fugenlosen, mineralischen Flächen. Durch Ihre   Entscheidung sparen Sie sich einiges an Zeit bei der Reinigung Ihrer neuen   Flächen. Fugenlose, mineralische Beläge lassen sich deutlich leichter und   einfacher reinigen, als herkömmliche Oberflächen.

Die Pflegemaßnahmen

Ein Fußboden kann   zunächst dadurch geschützt werden, dass die mechanische Beanspruchung  möglichst gering gehalten wird. Das Tragen weicher Hausschuhe trägt ebenso   dazu bei wie die Vermeidung von Schmutzeintrag durch Schmutzfangmatten und  Ähnlichem. Eine regelmäßige und gründliche   Reinigung sollte selbstverständlich sein. Alle beweglichen Gegenstände   (Stühle, Tische etc.) sollten mit Filzpads belegt werden, um die Fläche   möglichst lange zu schonen.

Allgemein zu den Pflegemitteln

Microcement/Microbeton/Keramiko   ist mit Allzweckreinigern mit niedrigem pH-Wert zu pflegen. Verwenden Sie   keine Reinigungsprodukte mit Glanzmittelzusätzen. Dies führt unweigerlich zu   einer Schlierenbildung und einem schlechten speckigen Aussehen. Vermeiden Sie   Reiniger mit Inhaltsstoffen wie Terpentin, Nitro, Benzin, Alkohol und   dergleichen. Sie verletzen nach einiger  Zeit die Versiegelung.  Schützen Sie die Oberfläche, indem sie auf   körnige Mittel verzichten und verwenden Sie weiche Microfasertücher um   Kratzer zu verhindern. Nur mit Wasser befeuchtete Microfasertücher reinigen   hervorragend und ersetzen somit oftmals die herkömmlichen Reinigungsprodukte.   Bei  Fragen kontaktieren Sie uns:  06207-921000 oder per Email an:   info@badtechnik-ma.com.

Bezüglich der zusätzlichen   Vertragsbedingungen zu fugenlosen, mineralischen Zementoberflächen mit  Unicharakter für Wand- und Bodenflächen, verweisen wir auf Seite 2.  

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 Zusätzliche Vertragsbedingungen zu unseren fugenlosen,   mineralischen Zementoberflächen mit Unikatcharakter für Boden- und   Wandflächen

Als Untergrund  finden wir einen ausreichend tragfähigen, trockenen (CM Feuchte <2%),   sauberen, ebenen, rissfreien Zementestrich (ZE 30), der keiner besonderen   Vorbehandlung bedarf, vor.

Alle anderen Bodentypen, Anhydritestrich, alte Fliesen usw. benötigen evtl. eine spezielle   Grundierung, Vorarbeiten usw. .

Dieses wird auf  Anfrage und/oder nach Baustellenbesichtigung gerne von uns bearbeitet.

Folgende  Sachverhalte führen nicht zu einem Gewährleistungsanspruch:

1. Die Oberflächen   wurde nicht korrekt behandelt, das heißt, die Reinigung erfolgte mit zu aggressiven Mitteln, sie wurde zu früh und/oder zu schwer belastet und/oder   sie wurden mit scharfen Gegenständen bearbeitet (z.B. falsche, harte   Stuhlrollen usw.). Siehe auch unsere Pflegeanleitung.

2. Die Ursachen der Reklamation sind der zugrunde liegenden Konstruktion oder dem Untergrund   selbst zuzuschreiben, aus welchen Gründen auch immer. Für nicht erkennbare  Schäden am Untergrund (z.B. nicht erkennbare Risse, fehlende/nicht sichtbare   Dehnungsfugen, rückseitige Durchfeuchtung usw.) und Mängel/Schäden am   Gebäude, die auf unseren Belag einwirken, wird keine Haftung übernommen.

3. Die Firma   Bad-Technik Meisterfachbetrieb GmbH ist nicht für Risse haftbar, die durch   die direkte und/oder indirekte Einwirkung der darunter liegenden Untergründe   und/oder durch Wirkung der umgebenen Wände verursacht werden.

4. Da es sich um  ein mineralisches Spachtelmaterial handelt, sind (trotz größter Sorgfalt   seitens der Firma Bad-Technik Meisterfachbetrieb GmbH bei der   Untergrundvorbehandlung und bei der Verarbeitung) arttypische Haarrisse und   Luftporen in der Oberfläche in einzelnen Fällen nicht gänzlich  auszuschließen.

5. Kratzer und Nutzungsspuren in der Oberfläche können je nach Intensität der Nutzung   entstehen. Das ist ein Merkmal der Oberflächen und gehört zum typischen Erscheinungsbild.

6. Unsere Zementoberflächen für Böden, Bäder und Duschen sind händisch eingebaute Individualoberflächen   und werden für jedes Bauvorhaben als Unikat eingefärbt und eingebaut. Leichte   Farbdifferenzen, Pigmentaufschwemmungen und Changierungen, die in den   gestalteten Flächen auftreten, sowie leichte Unebenheiten, die sich ergeben, gehören   zum typischen Erscheinungsbild dieser Unikatoberflächen und unterliegen nicht   der Gewährleistung. Aufgrund der gewollten handwerklichen   "Unikatoberfläche" und der Oberflächenbeschaffenheit können stets   Unregelmäßigkeiten wie z.B. Kellen- oder Spachtelschläge erkennbar sein, je   nach Lichteinfall mehr oder weniger. Da es sich um unter   Baustellenbedingungen eingebaute und versiegelte Oberflächen handelt, können   auch leichte Rollen/Wischspuren sowie kleine Staubeinschlüsse sichtbar sein.   Dies beeinträchtig weder die Qualität, die Nutzbarkeit noch die individuelle Optik   Ihrer Oberflächen.

7.  Zuvor ausgehändigte und/oder gezeigte   Musterflächen eignen sich nicht zur Beurteilung größerer Flächen. Sie sind   lediglich Hilfsmittel zur Farbtonbestimmung. Der Einbau in unserer eigenen   Oberflächenmusterung (Handschrift des Verarbeiters), ähnlich der   Musterflächen. Abweichungen lassen sich nicht vermeiden.

Folgende Annahmen  sind Grundlage unserer Kalkulation:

۔          Die Arbeiten können kontinuierlich ohne Arbeitsunterbrechung zu den normalen Arbeitszeiten ausgeführt werden.

۔          Es bestehen ordentliche Anlieferungsmöglichkeiten.

۔          Ein ausreichender Stromanschluss wird bauseits kostenfrei gestellt.

۔          Die Beleuchtung der Räume ist gewährleistet.

۔          Ein Wasseranschluss muss ebenfalls vorhanden sein.

۔          Bei der   Durchführung der Arbeiten muss eine Raumtemperatur von mind. 15Grad Celsius   (aber nicht mehr als 30Grad Celsius) herrschen, die relative Luftfeuchte darf  65%     nicht überschreiten. Zugluft muss während der Arbeiten und der Abbindezeit der Materialien unterbunden werden. Es besteht die Möglichkeit beim Einbau der Oberflächen anwesend zu sein, um die Changierung der  Oberflächen mitzubestimmen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

۔          Die Arbeiten benötigen ca. 4-8 Tage, je nach Untergrundvorbehandlung. Voll belastbar sind   die Flächen nach weiteren 7-10Tagen. Die Endaushärtung dauert ca. 22 Tage.

-          Vor Benutzung der Flächen ist unsere Pflegeanleitung zu beachten.

  

 

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